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Die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes: Welche Faktoren der Sachverständige zur exakten Wertbestimmung Ihres Unfallfahrzeugs heranzieht.

Der Wiederbeschaffungswert (WBW) ist der Preis für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug vor dem Unfall. Er beinhaltet Händlergewinn und MwSt. Faktoren sind: Fahrzeugdaten, Alter, Laufleistung, Ausstattung, Zustand, Vorbesitzer & regionale Marktlage. Der WBW bestimmt, ob Reparatur oder Totalschaden vorliegen. Die 130%-Regel erlaubt Reparatur über WBW. Ein unabhängiges Gutachten ist wichtig.

Die Kompatibilitätsanalyse im Haftpflichtschaden: Technische Prüfung der Schadenskorrespondenz und Plausibilität

Die Kompatibilitätsanalyse im Kfz-Haftpflichtschaden prüft, ob die Schäden an Unfallfahrzeugen zueinander passen. Im Zentrum steht die Frage, ob die Beschädigungen durch die geschilderte Kollision entstanden sein können. Geprüft werden Schadenhöhen, -bilder, Materialübertragungen sowie Stoßrichtung und -intensität. Diese Analyse dient der Aufdeckung von Betrug und der Sicherstellung gerechter Schadensabwicklung. Sie ist ein wichtiges Instrument, um Versicherungen vor ungerechtfertigten Forderungen zu schützen und gleichzeitig die legitimen Ansprüche des Geschädigten zu wahren. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellt ein Gutachten, das als Basis für die Schadensregulierung dient.

Die 130%-Regel im Schadensfall: Ihr Recht auf Reparatur bei einem wirtschaftlichen Totalschaden

Die 130%-Regel im deutschen Schadensrecht ermöglicht die Reparatur eines Fahrzeugs nach einem wirtschaftlichen Totalschaden, selbst wenn die Reparaturkosten den Fahrzeugwert übersteigen. Voraussetzung ist ein Haftpflichtschaden, wobei die Reparaturkosten 130 % des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen dürfen. Eine tatsächliche und fachgerechte Reparatur sowie die Weiternutzung des Fahrzeugs (mind. 6 Monate) sind ebenfalls Pflicht. Ein unabhängiges Kfz-Gutachten ist essentiell, um Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Die Regel schützt das Interesse des Geschädigten, sein geliebtes Fahrzeug zu behalten.