Die 130%-Regel im Schadensfall: Ihr Recht auf Reparatur bei einem wirtschaftlichen Totalschaden

Die 130%-Regel im deutschen Schadensrecht ermöglicht die Reparatur eines Fahrzeugs nach einem wirtschaftlichen Totalschaden, selbst wenn die Reparaturkosten den Fahrzeugwert übersteigen. Voraussetzung ist ein Haftpflichtschaden, wobei die Reparaturkosten 130 % des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen dürfen. Eine tatsächliche und fachgerechte Reparatur sowie die Weiternutzung des Fahrzeugs (mind. 6 Monate) sind ebenfalls Pflicht. Ein unabhängiges Kfz-Gutachten ist essentiell, um Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Die Regel schützt das Interesse des Geschädigten, sein geliebtes Fahrzeug zu behalten.