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Die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes: Welche Faktoren der Sachverständige zur exakten Wertbestimmung Ihres Unfallfahrzeugs heranzieht.

Der Wiederbeschaffungswert (WBW) ist der Preis für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug vor dem Unfall. Er beinhaltet Händlergewinn und MwSt. Faktoren sind: Fahrzeugdaten, Alter, Laufleistung, Ausstattung, Zustand, Vorbesitzer & regionale Marktlage. Der WBW bestimmt, ob Reparatur oder Totalschaden vorliegen. Die 130%-Regel erlaubt Reparatur über WBW. Ein unabhängiges Gutachten ist wichtig.