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Das Leasingrücklauf-Gutachten: Die sachverständige Abgrenzung von akzeptiertem Verschleiß und zu regulierendem Schaden zur Vermeidung ungerechtfertigter Nachforderungen.

Bei Leasingrückgabe drohen Nachforderungen. Unterscheiden Sie Verschleiß (akzeptiert) von Schaden (Ausgleichspflicht). Vermeiden Sie Überraschungen durch Aufbereitung, Vorab-Gutachten und Anwesenheit bei Rückgabe. Prüfen Sie Gutachten kritisch, legen Sie Widerspruch ein & ziehen Sie ggf. Gegengutachten & Anwalt hinzu.