Unfallgutachten: die Basis Ihrer vollen Schadensregulierung
Nach einem unverschuldeten Unfall ist das Unfallgutachten die Grundlage dafür, dass Sie jeden Euro erstattet bekommen, der Ihnen zusteht. Wir erstellen es rechtssicher, von Versicherern anerkannt und für Sie kostenlos – damit die gegnerische Versicherung Ihren Schaden nicht klein rechnet.
Was ist ein Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten – auch Schadengutachten genannt – dokumentiert nach einem Verkehrsunfall den vollständigen Schaden an Ihrem Fahrzeug. Es hält nicht nur die reinen Reparaturkosten fest, sondern sämtliche erstattungsfähigen Positionen und bildet damit die Grundlage Ihrer Schadensregulierung gegenüber der Versicherung.
Als unabhängiger Sachverständiger erstellen wir das Gutachten ausschließlich in Ihrem Interesse – anders als der Gutachter, den die gegnerische Versicherung schickt. Denn bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, Ihren eigenen Gutachter frei zu wählen. Die Kosten dafür trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Diese Schadenspositionen sichern wir für Sie
Ein vollständiges Unfallgutachten erfasst weit mehr als die Reparaturkosten. Wir kalkulieren die Reparaturkosten werkstattgerecht und nachvollziehbar, berechnen die merkantile Wertminderung – also den Wertverlust, der trotz fachgerechter Reparatur bleibt – und ermitteln Ihren Anspruch auf Nutzungsausfall oder die Kosten für einen Mietwagen während der Reparaturdauer.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden bestimmen wir Wiederbeschaffungswert und Restwert, damit Sie korrekt abgerechnet werden. Hinzu kommen Verbringungs- und Nebenkosten, die in vielen Abrechnungen schlicht übersehen werden. Jede dieser Positionen kann mehrere Hundert Euro ausmachen – zusammengenommen oft einen vierstelligen Betrag.
Unfallgutachten oder Kostenvoranschlag – was ist richtig?
Nicht jeder Schaden braucht ein vollständiges Gutachten. Bei Bagatellschäden unterhalb von rund 750 Euro genügt häufig ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Oberhalb dieser Bagatellgrenze ist ein Gutachten jedoch klar zu empfehlen, weil nur damit Positionen wie Wertminderung und Nutzungsausfall sauber belegt und durchgesetzt werden können.
Im Zweifel beraten wir Sie ehrlich: Wenn ein Gutachten in Ihrem Fall nicht nötig ist, sagen wir Ihnen das. Unser Ziel ist Ihre faire Regulierung, nicht das teuerste Verfahren.
Warum ein unabhängiges Gutachten entscheidend ist
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung verfolgt ein klares Ziel: den Schaden möglichst gering zu halten. Positionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall werden dabei gern übersehen oder zu niedrig angesetzt. Ein unabhängiges Gutachten stellt sicher, dass Ihr Schaden vollständig und korrekt bewertet wird.
Sollte die Versicherung Ihr Gutachten dennoch kürzen, erstellen wir eine fundierte, technisch belegte Stellungnahme – eines unserer Spezialgebiete. Damit setzen Sie Ihren vollen Anspruch durch, notfalls mit anwaltlicher Unterstützung aus unserem Netzwerk.
So läuft es ab
Sofortkontakt
Telefonisch oder per WhatsApp – wir klären die wichtigsten Fragen und vereinbaren kurzfristig einen Termin.
Begutachtung vor Ort
Wir kommen zu Ihnen und dokumentieren alles vollständig mit Fotodokumentation.
Gutachten in 24–48h
Sie erhalten Ihr rechtssicheres Gutachten digital und auf Wunsch gedruckt.
Begleitung
Wir unterstützen Sie bis zur Klärung – auf Wunsch mit Werkstatt und Anwalt.
Häufige Fragen
Wer zahlt das Unfallgutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten. Für Sie ist das Gutachten dann vollständig kostenlos.
Ab welcher Schadenshöhe lohnt sich ein Gutachten?
Oberhalb der Bagatellgrenze von rund 750 Euro ist ein Gutachten sinnvoll. Darunter genügt meist ein Kostenvoranschlag.
Wie lange dauert die Erstellung?
Einen Begutachtungstermin gibt es in der Regel innerhalb von 24 Stunden, das fertige Gutachten meist in 24 bis 48 Stunden danach.
Darf ich meinen Gutachter selbst wählen?
Ja. Bei unverschuldetem Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen – unabhängig davon, was die gegnerische Versicherung vorschlägt.
Was passiert, wenn die Versicherung kürzt?
Dann erstellen wir eine technisch fundierte Stellungnahme gegen die Kürzung. Das ist eines unserer Spezialgebiete – damit setzen Sie Ihren vollen Anspruch durch.
Kommen Sie auch zum Unfallort oder zur Werkstatt?
Ja, wir sind mobil und kommen dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht – nach Hause, zur Werkstatt oder zur Unfallstelle.
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