Das H-Kennzeichen-Gutachten: Welche Kriterien Ihr Oldtimer für den Status als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut erfüllen muss
Für Liebhaber klassischer Automobile ist es das höchste der Gefühle: das „H“ am Ende des Kennzeichens. Es ist mehr als nur ein Buchstabe – es ist ein Gütesiegel, eine Anerkennung für die Mühe und Leidenschaft, die in die Erhaltung eines Stücks Automobilgeschichte geflossen sind. Als Kfz-Sachverständiger und Fachautor erlebe ich täglich, wie viel Herzblut Besitzer in ihre Fahrzeuge stecken. Doch der Weg zum H-Kennzeichen führt unweigerlich über eine entscheidende Hürde: das Oldtimer-Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Doch was genau wird hier geprüft? Und kann wirklich jedes 30 Jahre alte Auto diesen begehrten Status erlangen? Dieser Artikel bringt Licht ins Dunkel.
Die erste Hürde: Das Alter ist nicht alles
Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass ein Fahrzeug automatisch mit seinem 30. Geburtstag zum Oldtimer wird. Das ist nur die halbe Wahrheit. Die grundlegende Voraussetzung für die Beantragung eines H-Kennzeichens ist, dass die Erstzulassung des Fahrzeugs mindestens 30 Jahre zurückliegt. Ausschlaggebend ist also nicht das Baujahr, sondern das Datum, an dem das Fahrzeug erstmals für den Straßenverkehr registriert wurde. Doch diese 30-Jahres-Marke ist lediglich die Eintrittskarte zur eigentlichen Prüfung.
Die eigentliche Herausforderung liegt darin, den Nachweis zu erbringen, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ handelt. Und genau hierfür ist das Gutachten nach § 23 StVZO unerlässlich. Dieses wird von amtlich anerkannten Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ durchgeführt und ist die zwingende Voraussetzung für die Zulassungsstelle, das H-Kennzeichen zu erteilen.
Das Herzstück der Prüfung: Die Kriterien des § 23 StVZO-Gutachtens
Bei der Begutachtung prüft der Sachverständige nicht nur die Verkehrssicherheit im Rahmen der obligatorischen Hauptuntersuchung (HU), sondern vor allem den Erhaltungszustand und die Originalität des Fahrzeugs. Das Ziel ist es, den originalen oder zumindest zeitgenössisch originalgetreuen Zustand zu bewerten. Hier sind die entscheidenden Kriterien im Detail:
1. Originalität der Hauptbaugruppen
Im Fokus der Prüfung stehen die sogenannten Hauptbaugruppen. Dazu gehören:
- Fahrgestell und Rahmen
- Aufbau und Karosserie
- Motor und Antrieb
- Bremsanlage
- Lenkung
- Räder und Reifen
- Elektrische Anlage
Diese Komponenten müssen sich im Originalzustand befinden oder durch Teile ersetzt worden sein, die baugleich oder aus derselben Fahrzeugbaureihe stammen. Ein Motorumbau auf ein komplett anderes Fabrikat ist in der Regel ein Ausschlusskriterium, es sei denn, solche Umbauten waren bereits damals üblich und nachweisbar.
2. Erhaltungswürdiger Allgemeinzustand
Ein Oldtimer muss nicht aussehen, als wäre er gerade vom Band gelaufen. Leichte Gebrauchsspuren und eine authentische Patina sind oft sogar erwünscht, da sie die Geschichte des Fahrzeugs erzählen. Allerdings darf das Fahrzeug keine offensichtlichen Mängel oder einen ungepflegten Eindruck machen. Größere Rostschäden, tiefe Kratzer, Beulen oder eine stark verwitterte Lackierung führen zur Ablehnung. Das Fahrzeug muss sich in einem guten, fahrbereiten und sofort nutzbaren Zustand präsentieren.
3. Zeitgenössische Umbauten und Modifikationen
Dies ist ein Punkt, der oft zu Diskussionen führt. Grundsätzlich sind Umbauten erlaubt, wenn sie „zeitgenössisch“ sind. Das bedeutet, die Veränderungen müssen innerhalb der ersten zehn Jahre nach der Erstzulassung des Fahrzeugs erfolgt sein oder hätten in diesem Zeitraum erfolgen können und waren damals üblich. Ein detaillierter Anforderungskatalog von Prüforganisationen wie dem TÜV SÜD gibt hier klare Richtlinien vor.
- Erlaubt sind zum Beispiel: Sportlenkräder, Alufelgen oder Leistungssteigerungen, die in den 70er Jahren für ein Fahrzeug aus den 60ern typisch waren. Auch eine Umlackierung in einem damals verfügbaren Farbton ist unproblematisch.
- Nicht erlaubt sind: Anachronistische Umbauten wie moderne LED-Scheinwerfer, ein Navigationssystem mit Touchscreen, breite Niederquerschnittsreifen auf Chromfelgen im 20-Zoll-Format oder ein Airride-Fahrwerk an einem VW Käfer. Solche Modifikationen zerstören den historischen Charakter.
Lohnt sich der Aufwand? Die Vorteile des H-Kennzeichens
Wer die Hürde des Gutachtens meistert, wird belohnt. Die Vorteile des H-Kennzeichens sind nicht zu unterschätzen. Dazu zählen vor allem die pauschale Kfz-Steuer von derzeit rund 192 Euro pro Jahr, was besonders bei hubraumstarken Modellen eine erhebliche Ersparnis bedeutet. Zudem bieten viele Versicherungen wie die Allianz oder Verti spezielle und oft günstigere Oldtimer-Tarife an. Ein weiterer, entscheidender Vorteil: Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen ohne grüne Plakette in alle Umweltzonen einfahren.
Fazit: Ein Siegel für echte Klassiker
Das H-Kennzeichen ist weit mehr als eine steuerliche Vergünstigung. Es ist eine offizielle Anerkennung für den Besitzer und sein Fahrzeug, ein Stück Automobilgeschichte für die Nachwelt zu erhalten. Die Begutachtung nach § 23 StVZO stellt sicher, dass nur Fahrzeuge diesen Status erhalten, die ihn auch wirklich verdienen: gut gepflegte, originale oder zeitgenössisch korrekte Klassiker. Der Weg dorthin erfordert Sorgfalt und Kenntnis, doch das Ergebnis ist nicht nur ein besonderes Kennzeichen, sondern auch die Bestätigung, ein wertvolles Kulturgut zu besitzen und zu pflegen.






