Nach einem wirtschaftlichen Totalschaden taucht bei Unfallschäden in Krefeld immer wieder derselbe Streitpunkt auf: Die gegnerische Versicherung legt ein deutlich höheres Restwertangebot aus einer bundesweiten Restwertbörse vor – oft mehrere Tausend Euro über dem Wert, den der unabhängige Sachverständige regional ermittelt hat. Für Geschädigte bedeutet das im ersten Moment: weniger Geld aus der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt diesem Vorgehen jedoch enge Grenzen.
Was ist eine Restwertbörse?
Eine Restwertbörse ist eine Online-Plattform, auf der beschädigte Fahrzeuge samt Gutachten und Fotos eingestellt werden, damit gewerbliche Aufkäufer – teils deutschlandweit, teils international – Gebote für das Unfallfahrzeug abgeben. Versicherer nutzen diese Plattformen, weil dort aufgrund des größeren Käuferkreises häufig höhere Gebote erzielt werden als auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt. Ein höheres Restwertgebot senkt rechnerisch die Entschädigung, die sich aus der Differenz von Wiederbeschaffungswert und Restwert ergibt.
Warum Versicherer auf Restwertbörsen setzen
Auch bei Unfallschäden in Krefeld ist regelmäßig zu beobachten, dass Versicherer nach Vorlage des unabhängigen Gutachtens eigene Recherchen in Restwertbörsen anstellen und ein höheres Angebot übermitteln. Aus Sicht der Versicherung ist das nachvollziehbar: Jeder Euro, der beim Restwert mehr erzielt wird, mindert die Auszahlungssumme. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass dieses höhere Angebot der Schadensregulierung zugrunde gelegt werden muss – hier kommt die gefestigte BGH-Rechtsprechung ins Spiel.
Die Rechtslage: regionaler Markt versus bundesweites Gebot
Der Grundsatz: das unabhängige Gutachten zählt
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass sich Geschädigte bei der Verwertung ihres Fahrzeugs grundsätzlich auf den Restwert stützen dürfen, den der eigene unabhängige Kfz-Sachverständige auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat. Üblich sind dabei mehrere konkrete Angebote von Fahrzeughändlern oder Aufkäufern aus der Region. Wird das Fahrzeug zu diesem Wert verwertet oder der Schadenberechnung zugrunde gelegt, gilt dies nach der Rechtsprechung im Regelfall als ausreichend, um der Schadenminderungspflicht zu genügen – ein später vorgelegtes, höheres Angebot aus einer bundesweiten Restwertbörse muss dann in aller Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Ausnahme: rechtzeitige Vorlage eines konkreten Angebots
Anders liegt der Fall, wenn die Versicherung bereits vor der Verwertung des Fahrzeugs – also vor Verkauf, Reparaturauftrag oder Weiternutzung – ein konkretes, seriöses und zeitnah realisierbares Kaufangebot aus einer Restwertbörse vorlegt. Ob ein solches Angebot im Einzelfall zu berücksichtigen ist, hängt von Zeitpunkt, Form und Inhalt ab. Diese allgemeine Einordnung ersetzt keine rechtliche Beratung im konkreten Schadenfall; für die abschließende rechtliche Bewertung ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht zuständig.
So läuft die Restwertermittlung nach einem Unfall ab
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger holt für die Restwertermittlung im Regelfall mehrere Angebote von Fahrzeughändlern, Werkstätten oder Aufkäufern aus der Region Niederrhein ein und dokumentiert diese nachvollziehbar im Gutachten. Dieser Wert bildet die Grundlage der Schadenabrechnung. Legt die gegnerische Versicherung anschließend ein höheres Restwertgebot aus einer Online-Börse vor, wird geprüft: Ist der Bieter seriös und tatsächlich erreichbar? Ist das Gebot zeitlich und inhaltlich verbindlich? Wurde es rechtzeitig übermittelt? Ein erfahrenes Unfallgutachten dokumentiert diese Punkte fachlich fundiert. Ergänzend liefert eine unabhängige Fahrzeugbewertung die technische Grundlage für Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Praktische Hinweise für Unfallgeschädigte
Wer nach einem Unfall mit einem wirtschaftlichen Totalschaden konfrontiert ist, sollte einige Punkte beachten, bevor über das Fahrzeug verfügt wird:
- Vor einem Verkauf oder einer Reparaturentscheidung zunächst das unabhängige Gutachten mit der darin dokumentierten Restwertermittlung abwarten.
- Ein von der Versicherung vorgelegtes Restwertangebot aus einer Online-Börse durch den beauftragten Sachverständigen fachlich prüfen lassen.
- Zeitpunkt und Inhalt vorgelegter Restwertangebote schriftlich dokumentieren.
- Bei anhaltenden Differenzen kann die Einschätzung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht sinnvoll sein, insbesondere bei hohen Beträgen.
Fazit
Restwertbörsen sind für Versicherer ein zulässiges, aber kein grenzenloses Instrument, um die Entschädigungssumme nach einem Totalschaden zu senken. Wer in Krefeld von einem hohen Online-Gebot überrascht wird, kann sich in der Regel auf das eigene, unabhängig erstellte Gutachten als Grundlage der Schadenregulierung stützen. Ein Kfz-Sachverständigenbüro wie Gollenstede Sachverstand prüft eingehende Gegenangebote fachlich und dokumentiert die tatsächlichen Marktverhältnisse.