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„Minderwertgutachten nach Unfall: So berechnen Sachverständige die rechtmäßige Entschädigung“

Nach einem Unfall mindert sich der Fahrzeugwert durch den **merkantilen Minderwert**. Sachverständige berechnen diesen durch Schadensbeurteilung, Restwertbestimmung und Marktwertvergleich. Rechtlich anerkannt (BGH/OLG), muss er ggf. per Gutachten nachgewiesen werden. Kosten trägt meist die Versicherung, außer bei Bagatellschäden. Ein **Beweissicherungsgutachten** sichert Ansprüche.