BGH-Urteil VI ZR 405/24: Die zentrale Aussage für Ihr Haftpflichtgutachten
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 24. März 2026 klargestellt: Die Berufung auf die Unzumutbarkeit einer Reparatur in einer freien Werkstatt wird bei fiktiver Schadensabrechnung nicht dadurch ausgeschlossen, dass Sie Ihr Fahrzeug nach dem Unfall tatsächlich in einer freien Werkstatt reparieren lassen (§ 249 Abs. 2 BGB).
Das bedeutet für Sie als Geschädigten:
- Sie haben das Recht auf freie Werkstattwahl – auch wenn die Versicherung eine Markenwerkstatt vorschlägt.
- Die Versicherung kann Sie nicht zwingen, in einer bestimmten Werkstatt zu reparieren, nur weil diese günstiger ist.
- Ein unabhängiges Haftpflichtgutachten sichert Ihre Ansprüche und dokumentiert, dass die von Ihnen gewählte Reparaturmethode fachgerecht und angemessen ist.
Allerdings – und das ist entscheidend – müssen Sie sich auf eine günstigere, aber qualitativ gleichwertige Reparaturmöglichkeit verweisen lassen, wenn die Versicherung nachweist, dass eine freie Fachwerkstatt die gleichen Qualitätsstandards erfüllt wie eine markengebundene Werkstatt.
Praktische Auswirkungen: Was bedeutet das Urteil für Ihr Haftpflichtgutachten?
1. Sie können fiktiv abrechnen – auch bei Reparatur in freier Werkstatt
Bisher argumentierten Versicherer oft: „Wenn Sie in einer freien Werkstatt reparieren, verlieren Sie das Recht auf fiktive Abrechnung.“ Dieses Argument ist nun hinfällig. Das BGH-Urteil bestätigt, dass die fiktive Abrechnung (also die Auszahlung des Schadensbetrags ohne tatsächliche Reparatur) nicht automatisch entfällt, nur weil Sie sich später für eine freie Werkstatt entscheiden.
Fallbeispiel aus unserer Praxis: Ein Mandant ließ sein Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall in einer freien Werkstatt reparieren. Die Versicherung weigerte sich, die vollen Markenwerkstatt-Sätze zu zahlen, mit der Begründung, die Reparatur sei ja bereits in einer freien Werkstatt erfolgt. Nach Vorlage unseres Haftpflichtgutachtens, das die Gleichwertigkeit der Reparatur nachwies, willigte die Versicherung ein.
2. Die Versicherung muss die Gleichwertigkeit beweisen
Der BGH stellt klar: Die Beweislast liegt bei der Versicherung. Sie muss darlegen und beweisen, dass eine Reparatur in der von ihr vorgeschlagenen freien Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt entspricht. Als Geschädigter müssen Sie diese Behauptung nicht widerlegen.
Hier kommt das unabhängige Haftpflichtgutachten ins Spiel: Unsere Sachverständigen prüfen und dokumentieren, ob die von der Versicherung vorgeschlagene Werkstatt tatsächlich die gleichen Standards erfüllt. Oft stellen wir fest, dass dies nicht der Fall ist – insbesondere bei modernen Fahrzeugen mit komplexer Technik.
3. Ihre Dispositionsfreiheit wird gestärkt
§ 249 Abs. 2 BGB gibt Ihnen als Geschädigtem das Recht auf Dispositionsfreiheit bei der Schadensbehebung. Das bedeutet: Sie entscheiden, wie und wo Ihr Fahrzeug repariert wird. Das BGH-Urteil bestätigt diese Freiheit und schränkt sie nicht unnötig ein.
Wichtig: Diese Freiheit gilt insbesondere dann, wenn Sie Ihr Fahrzeug bisher stets in einer Markenwerkstatt haben warten lassen. In diesem Fall ist eine Verweisung auf eine freie Werkstatt für Sie unzumutbar – und die Versicherung muss die Markenwerkstatt-Sätze zahlen.
Mehrwert für Sie: Warum ein unabhängiges Haftpflichtgutachten jetzt noch wichtiger ist
Als unabhängiges Sachverständigenbüro sehen wir dieses Urteil als lang überfällige Klarstellung. Allerdings bleibt die Frage, ob die Versicherer diese Rechtsprechung auch konsequent umsetzen werden. Unsere Erfahrung zeigt: Viele Versicherer versuchen weiterhin, Gutachtenkosten zu kürzen oder Geschädigte in günstigere Werkstätten zu drängen.
Daher unser Rat:
- Beauftragen Sie immer einen unabhängigen Sachverständigen – dessen Kosten trägt die gegnerische Versicherung in voller Höhe (§ 249 BGB).
- Lassen Sie sich nicht auf Vergleiche mit freien Werkstätten ein, wenn Sie bisher eine Markenwerkstatt genutzt haben.
- Fordern Sie eine schriftliche Begründung ein, wenn die Versicherung Ihr Gutachten oder Ihre Werkstattwahl ablehnt.
- Dokumentieren Sie Ihre bisherige Werkstatthistorie – dies stärkt Ihre Position bei der Argumentation der Unzumutbarkeit.
Handlungsempfehlungen: So setzen Sie Ihre Ansprüche durch
Auf Basis des BGH-Urteils VI ZR 405/24 geben wir Ihnen folgende konkrete Empfehlungen:
1. Sofort nach dem Unfall: Unabhängigen Gutachter beauftragen
Warten Sie nicht auf den Gutachter der Versicherung! Sie haben das Recht, Ihren eigenen Sachverständigen zu wählen – und dessen Kosten muss die gegnerische Haftpflichtversicherung tragen. Ein frühzeitig erstelltes Haftpflichtgutachten sichert Beweismittel und verhindert, dass die Versicherung später versucht, den Schaden zu verkleinern.
2. Bei Werkstattwahl: Auf Ihre Historie verweisen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug bisher immer in einer Markenwerkstatt haben reparieren lassen, dokumentieren Sie dies (z. B. durch Serviceheft-Einträge). Dies macht eine Verweisung auf eine freie Werkstatt für Sie unzumutbar – und die Versicherung muss die höheren Sätze zahlen.
3. Bei Ablehnung durch die Versicherung: Schriftlich widersprechen
Lehnt die Versicherung die Erstattung der Gutachterkosten oder die Anerkennung der Markenwerkstatt-Sätze ab, fordern Sie eine detaillierte Begründung an. Oft genügt bereits der Hinweis auf das BGH-Urteil VI ZR 405/24, um die Versicherung zum Einlenken zu bewegen.
4. Bei Streitigkeiten: Rechtliche Unterstützung einholen
Falls die Versicherung sich weiterhin weigert, ziehen Sie einen auf Verkehrrecht spezialisierten Anwalt hinzu. Mit einem fundierten Haftpflichtgutachten und dem BGH-Urteil als Grundlage haben Sie sehr gute Chancen auf eine vollständige Erstattung.
Fazit: Das BGH-Urteil stärkt Ihre Rechte – nutzen Sie sie!
Das BGH-Urteil vom 24. März 2026 (VI ZR 405/24) ist ein Meilenstein für Geschädigte im Haftpflichtschaden. Es bestätigt Ihre Dispositionsfreiheit und schützt Sie vor unberechtigten Kürzungen durch die Versicherung. Als unabhängiges Sachverständigenbüro empfehlen wir Ihnen: Nutzen Sie Ihre Rechte und lassen Sie sich nicht von der Versicherung in eine bestimmte Werkstatt drängen.
Ein professionelles Haftpflichtgutachten gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Ansprüche vollumfänglich geltend gemacht werden – ohne Kompromisse. So stellen Sie sicher, dass Sie den Schaden ersetzt bekommen, der Ihnen zusteht.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Schadensfall oder benötigen Sie ein unabhängiges Haftpflichtgutachten? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung!
Quellen
BGH, Urteil vom 24. März 2026 – VI ZR 405/24: Urteilstext (PDF)
§ 249 Abs. 2 BGB: Dispositionsfreiheit des Geschädigten
Gutachter Koop: BGH-Urteil 2026: Fiktive Abrechnung & freie Werkstatt
NWB Urteile: BGH, Urteil v. 24.03.2026 – VI ZR 405/24




