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Dashcam-Aufnahmen nach einem Unfall: Wann sie als Beweismittel taugen

Thorsten Gollenstede

August 24, 2026
Unfallgutachten

Immer mehr Autofahrer nutzen eine Dashcam, um im Falle eines Unfalls über belastbares Bildmaterial zu verfügen. Gerade bei strittigen Unfallhergängen – etwa beim Auffahrunfall, an der Kreuzung oder beim Spurwechsel – kann eine Videoaufzeichnung den entscheidenden Unterschied machen. Doch taugen Dashcam-Aufnahmen in Deutschland überhaupt als Beweismittel, und wie stehen sie vor Gericht da? Dieser Ratgeber ordnet die Rechtslage ein und zeigt, wie Dashcam-Material sinnvoll mit einem unabhängigen Kfz-Gutachten zusammenwirkt.

Sind Dashcams in Deutschland erlaubt?

Der Betrieb einer Dashcam ist in Deutschland grundsätzlich zulässig. Problematisch wird es datenschutzrechtlich erst dann, wenn eine Kamera dauerhaft und anlasslos den Straßenverkehr filmt und dabei Kennzeichen oder Gesichter unbeteiligter Personen erfasst. Eine solche permanente Rundum-Überwachung verstößt gegen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), da sie in die Persönlichkeitsrechte Dritter eingreift, ohne dass hierfür ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Als datenschutzrechtlich unproblematischer gilt dagegen die sogenannte Anlassaufzeichnung: Die Kamera zeichnet fortlaufend in einer kurzen Schleife (Loop-Aufzeichnung) auf und überschreibt die Aufnahmen automatisch nach kurzer Zeit. Nur wenn ein Sensor eine Kollision, eine starke Verzögerung oder einen anderen sicherheitsrelevanten Vorfall registriert, wird der betreffende Abschnitt dauerhaft gespeichert. Wer seine Dashcam so konfiguriert – Loop-Aufzeichnung aktiv, Ereignissensor mittel eingestellt, keine dauerhafte Komplettspeicherung – bewegt sich in einem deutlich sichereren rechtlichen Rahmen.

Das BGH-Urteil zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen

Grundlegend für die gerichtliche Praxis ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2018 (Az. VI ZR 233/17). Der BGH stellte darin klar, dass eine permanente und anlasslose Aufzeichnung des Straßenverkehrs mit dem Datenschutzrecht nicht vereinbar ist. Gleichzeitig entschied das Gericht jedoch, dass ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorgaben nicht automatisch zu einem Verwertungsverbot im Zivilprozess führt.

Stattdessen nimmt das Gericht im Einzelfall eine Interessenabwägung vor: Auf der einen Seite steht das Interesse an der Aufklärung des Unfallhergangs und der Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche, auf der anderen Seite das Persönlichkeitsrecht der gefilmten Person. In der Praxis fällt diese Abwägung bei Verkehrsunfällen häufig zugunsten der Verwertbarkeit aus, da die Aufklärung eines Unfallhergangs regelmäßig als gewichtiges Interesse anerkannt wird. Eine Garantie für die Verwertung im Einzelfall gibt es dennoch nicht – die Entscheidung liegt beim jeweiligen Gericht.

Welche Rolle spielt die Dashcam neben dem Kfz-Gutachten?

Eine Dashcam-Aufnahme kann ein Unfallgutachten sinnvoll ergänzen, ersetzt es aber nicht. Während die Videoaufnahme den Bewegungsablauf vor der Kollision dokumentiert, liefert der unabhängige Kfz-Sachverständige die technische Auswertung: Schadenbild, Kollisionsgeschwindigkeit, Anstoßwinkel, Reparaturkosten, merkantile Wertminderung und – bei Bedarf – die Rekonstruktion des gesamten Unfallhergangs. Gerade bei einem Anscheinsbeweis, wie er etwa beim Auffahrunfall regelmäßig zulasten des Auffahrenden angenommen wird, kann eine Videoaufnahme helfen, diese Vermutung zu stützen oder zu widerlegen, wenn beispielsweise der Vorausfahrende grundlos stark abgebremst hat.

Vorhandenes Dashcam-Material sollte zeitnah gesichert werden – idealerweise durch Export auf ein externes Speichermedium, damit die Loop-Aufzeichnung die Datei nicht überschreibt – und dem Sachverständigen sowie gegebenenfalls der Polizei oder der Versicherung zur Verfügung gestellt werden.

Was gilt, wenn der Unfallgegner eine Dashcam hatte?

Auch wenn nicht das eigene, sondern das gegnerische Fahrzeug mit einer Dashcam ausgestattet war, kann das Material relevant sein. Ein Anspruch auf Herausgabe oder Einsicht besteht nicht automatisch, wird jedoch häufig im Rahmen der Beweisaufnahme thematisiert, etwa wenn Zeugen bestätigen, dass eine Aufzeichnung existiert. Für die rechtliche Bewertung solcher Fälle ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht zuständig.

Praktische Hinweise für Autofahrer

Wer eine Dashcam nutzen möchte, sollte auf eine datenschutzkonforme Konfiguration achten: Loop-Aufzeichnung mit kurzer Speicherdauer, ein moderat eingestellter Ereignissensor und der Verzicht auf eine dauerhafte Vollaufzeichnung reduzieren das Risiko datenschutzrechtlicher Beanstandungen. Bei Verstößen gegen die datenschutzrechtlichen Vorgaben können Bußgelder der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden drohen. Nach einem Unfall gilt zudem: Aufnahmen umgehend sichern, den Unfallhergang zusätzlich fotografisch dokumentieren und ein unabhängiges Unfallgutachten in Auftrag geben, das Schäden, Kollisionsspuren und Bewegungsabläufe fachlich einordnet. Bei Fahrzeugen mit komplexer Ausstattung kann zusätzlich eine Fahrzeugbewertung sinnvoll sein, um den wirtschaftlichen Gesamtschaden einzuordnen.

Fazit

Dashcam-Aufnahmen sind in Deutschland kein Freibrief für lückenlose Überwachung des Straßenverkehrs, können aber bei anlassbezogener, datenschutzkonformer Nutzung ein wertvolles Beweismittel nach einem Unfall sein. Ob eine konkrete Aufnahme vor Gericht verwertet wird, entscheidet das Gericht anhand einer Interessenabwägung im Einzelfall. In Kombination mit einem unabhängigen Kfz-Gutachten – das Schäden, Wertminderung und Unfallhergang fachlich fundiert dokumentiert – erhöht eine saubere Videoaufzeichnung die Chancen auf eine nachvollziehbare Schadensdokumentation.

Haftungsausschluss: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen lediglich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine professionelle Beratung.