Die Tricks der Versicherungen nach einem Unfall – So schützen Sie sich
Ein Verkehrsunfall ist schon stressig genug. Doch oft beginnt der eigentliche Kampf erst danach: bei der Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung. Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen und haben ein verständliches Interesse daran, ihre Ausgaben so gering wie möglich zu halten. Dieses Ziel kann jedoch manchmal dazu führen, dass die Rechte und berechtigten Ansprüche von Unfallgeschädigten nicht vollständig berücksichtigt werden. Als Ihr erfahrenes Kfz-Sachverständigenbüro in Krefeld möchten wir Sie für gängige Taktiken sensibilisieren und Ihnen zeigen, wie Sie sich effektiv schützen können, um die Ihnen zustehende Entschädigung in voller Höhe zu erhalten. Dieser Beitrag konzentriert sich auf Haftpflichtschäden, also Unfälle, bei denen Sie unverschuldet geschädigt wurden.
Gängige Taktiken der Versicherungen und wie Sie reagieren sollten:
Versicherungen verfügen über geschultes Personal und ausgefeilte Strategien, um die Regulierungskosten zu optimieren. Hier sind einige der häufigsten Vorgehensweisen:
1. Taktik: Das „freundliche“ Rundum-Sorglos-Paket (Aktives Schadenmanagement)
- Beschreibung: Kurz nach dem Unfall meldet sich die gegnerische Versicherung telefonisch bei Ihnen – oft noch bevor Sie selbst aktiv geworden sind. Sie bietet an, die gesamte Abwicklung zu übernehmen: von der Beauftragung eines Sachverständigen bis zur Vermittlung einer Werkstatt. Das klingt erstmal serviceorientiert.
- Das Problem: Mit diesem „Schadenmanagement“ versucht die Versicherung, die Kontrolle über den Regulierungsprozess zu erlangen. Der von der Versicherung gestellte Gutachter ist nicht unabhängig, sondern handelt im Interesse seines Auftraggebers. Die vermittelten Werkstätten sind oft Partnerbetriebe, die zu günstigeren Konditionen für die Versicherung arbeiten, was nicht immer die beste Reparaturqualität für Ihr Fahrzeug bedeutet.
- Ihr Recht & Schutz: Sie haben als Geschädigter das Recht auf die freie Wahl eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen, sofern der Schaden die Bagatellgrenze (aktuell ca. 750 – 1.000 Euro, von der Rechtsprechung nicht starr festgelegt) übersteigt. Die Kosten hierfür muss die gegnerische Versicherung tragen (gestützt durch ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, BGH). Ebenso haben Sie das Recht auf freie Werkstattwahl. Lassen Sie sich nicht drängen!
2. Taktik: Der Drang zum Verzicht auf ein Gutachten
- Beschreibung: Insbesondere bei vermeintlich kleineren Schäden wird argumentiert, ein Gutachten sei unnötig, würde Zeit kosten und die Regulierung verzögern. Stattdessen wird eine schnelle Pauschalzahlung oder die Regulierung nach Kostenvoranschlag angeboten.
- Das Problem: Ohne ein unabhängiges Gutachten werden oft wichtige Schadenspositionen übersehen, wie z.B. die merkantile Wertminderung (der Betrag, den Ihr Fahrzeug trotz Reparatur weniger wert ist), Nutzungsausfall oder Verbringungskosten. Eine Pauschale ist meist zu niedrig angesetzt.
- Ihr Recht & Schutz: Bestehen Sie auf einem unabhängigen Gutachten, wenn der Schaden voraussichtlich über der Bagatellgrenze liegt. Nur ein qualifizierter Sachverständiger kann den Schadenumfang vollständig und neutral bewerten.
3. Taktik: Das „hauseigene“ Gutachten oder der alleinige Kostenvoranschlag
- Beschreibung: Die Versicherung bietet an, einen eigenen Sachverständigen (Prüfingenieur des Versicherers) zu schicken oder verlangt lediglich einen Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt.
- Das Problem: Ein von der Versicherung beauftragter Prüfer ist nicht unabhängig. Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ist weniger detailliert als ein Gutachten und berücksichtigt in der Regel keine Wertminderung, keinen Nutzungsausfall und hat eine geringere beweissichernde Funktion. Zudem ist die Werkstatt bei der Reparatur an den Kostenvoranschlag gebunden, auch wenn unvorhergesehene Schäden auftauchen.
- Ihr Recht & Schutz: Nutzen Sie Ihr Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen (siehe Punkt 1). Er ermittelt alle relevanten Werte und sichert die Beweise.
4. Taktik: Die systematische Kürzung von Schadenspositionen
- Beschreibung: Sie haben ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen, und die Versicherung kürzt dennoch einzelne Positionen. Typische Kürzungspunkte sind:
- Stundenverrechnungssätze: Es wird auf günstigere Durchschnittssätze verwiesen, obwohl Ihr Gutachter die ortsüblichen Sätze einer markengebundenen Fachwerkstatt angesetzt hat.
- UPE-Aufschläge (Ersatzteilpreisaufschläge): Diese werden oft gestrichen oder reduziert.
- Verbringungskosten: Kosten für den Transport des Fahrzeugs zur Lackiererei o.Ä.
- Wertminderung: Oft zu niedrig angesetzt oder ganz gestrichen.
- Restwert: Bei Totalschäden wird ein überhöhter Restwert angesetzt, um die Auszahlung zu mindern.
- Das Problem: Sie erhalten nicht den vollen Schadensersatz, der Ihnen zusteht, um den Zustand vor dem Unfall wiederherzustellen (§ 249 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB).
- Ihr Recht & Schutz: Ein detailliertes und gut begründetes Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen ist hier die beste Basis. Wehren Sie sich gegen ungerechtfertigte Kürzungen, notfalls mit anwaltlicher Hilfe. Die Rechtsprechung des BGH stützt häufig die Erstattungsfähigkeit dieser Positionen.
5. Taktik: Der Verweis auf günstigere „Referenzwerkstätten“
- Beschreibung: Die Versicherung argumentiert, Sie seien im Rahmen Ihrer Schadensminderungspflicht gehalten, eine günstigere (Partner-)Werkstatt aufzusuchen, und droht mit Kürzungen, wenn Sie in einer teureren (Marken-)Werkstatt reparieren lassen.
- Das Problem: Sie werden in eine Werkstatt gedrängt, die möglicherweise nicht Ihren Qualitätsansprüchen genügt oder nicht über die spezifische Expertise für Ihr Fahrzeugmodell verfügt, was z.B. Garantieansprüche gefährden kann.
- Ihr Recht & Schutz: Grundsätzlich haben Sie das Recht auf freie Werkstattwahl (BGH-Rechtsprechung). Dies gilt insbesondere für neuere Fahrzeuge (bis 3 Jahre) oder wenn das Fahrzeug stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt gewartet und repariert wurde.
6. Taktik: Die Verzögerungstaktik
- Beschreibung: Die Bearbeitung Ihres Falles zieht sich ohne ersichtlichen Grund in die Länge. Es werden immer wieder neue, teils unnötige Unterlagen nachgefordert, oder es herrscht wochenlang Funkstille.
- Das Problem: Sie werden zermürbt, müssen möglicherweise Reparaturkosten vorfinanzieren und warten lange auf Ihr Geld.
- Ihr Recht & Schutz: Setzen Sie der Versicherung (am besten über einen Anwalt) schriftlich Fristen zur Regulierung. Bleiben Sie hartnäckig und dokumentieren Sie alle Kontakte.
7. Taktik: Das schnelle, aber unfaire Abfindungsangebot
- Beschreibung: Besonders bei (vermeintlichen) Totalschäden wird Ihnen ein schnelles „Komplettangebot“ unterbreitet. Dies beinhaltet oft einen zu niedrig angesetzten Wiederbeschaffungswert und/oder einen zu hoch angesetzten Restwert für Ihr Unfallfahrzeug.
- Das Problem: Die Differenz, die Ihnen ausgezahlt wird, ist zu gering, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen.
- Ihr Recht & Schutz: Ein unabhängiges Gutachten ermittelt den korrekten Wiederbeschaffungswert (Wert eines vergleichbaren Fahrzeugs auf dem regionalen Markt vor dem Unfall) und in der Regel drei verbindliche Restwertangebote vom regionalen Markt. Nur so ist eine faire Abrechnung möglich.
Allgemeine Tipps zum Schutz vor Versicherungstricks:
- Ruhe bewahren: Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen oder zu schnellen Entscheidungen drängen.
- Nichts vorschnell unterschreiben: Geben Sie keine Abtretungserklärungen oder Reparaturfreigaben an von der Versicherung genannte Stellen ab, ohne diese genau zu prüfen oder Rücksprache zu halten.
- Schriftlichkeit: Bitten Sie um schriftliche Bestätigung aller telefonischen Zusagen.
- Eigene Experten einschalten: Der wichtigste Schutz ist die Beauftragung Ihrer eigenen, unabhängigen Experten:
- Unabhängiger Kfz-Sachverständiger: Er ermittelt den Schaden neutral und in Ihrem Interesse.
- Fachanwalt für Verkehrsrecht: Er kennt die Rechtslage und die Taktiken der Versicherer und setzt Ihre Ansprüche konsequent durch.
- Wichtig: Die Kosten für den unabhängigen Sachverständigen und den Rechtsanwalt muss die gegnerische Versicherung bei einem unverschuldeten Unfall (oberhalb der Bagatellgrenze) vollständig übernehmen.
Fazit
Als Unfallgeschädigter befinden Sie sich oft in einer ungewohnten und emotional belastenden Situation. Versicherungen nutzen dies manchmal aus. Doch Wissen ist Macht: Wer seine Rechte kennt und sich nicht scheut, diese mit Unterstützung unabhängiger Experten einzufordern, ist klar im Vorteil. Ihr Ziel sollte immer die vollständige Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall sein, wie es § 249 BGB vorsieht.
Wenn Sie in Krefeld oder Umgebung unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, stehen wir Ihnen als Ihr unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro mit Rat und Tat zur Seite. Wir erstellen ein fundiertes Schadengutachten und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Erstberatung! 01525/1018179 oder Online-Terminvergabe
(Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im konkreten Schadensfall sollten Sie sich immer von einem qualifizierten Rechtsanwalt beraten lassen, der Ihre individuelle Situation prüfen kann.)
Bild von Netto Figueiredo auf Pixabay