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Unkostenpauschale nach einem Unfall: Was sie abdeckt und wie hoch sie ausfällt

Thorsten Gollenstede

27. September 2026
Unfallgutachten

Nach einem Verkehrsunfall entstehen neben Reparaturkosten und Wertminderung häufig auch kleine, kaum einzeln nachweisbare Aufwendungen: ein paar Telefonate mit der Werkstatt, Porto für Schriftverkehr, kurze Fahrten zum Gutachter. Genau dafür gibt es die sogenannte Unkostenpauschale, gelegentlich auch Kosten- oder Aufwandspauschale genannt. Dieser Beitrag erklärt, was die Pauschale abdeckt, in welcher Höhe sie in der Praxis angesetzt wird und wie sie sich in eine vollständige Schadensaufstellung einfügt.

Was ist die Unkostenpauschale nach einem Unfall?

Die Unkostenpauschale ist eine feste Position in der Schadensabrechnung, die typische kleinere Aufwendungen im Zusammenhang mit der Unfallabwicklung pauschal abgilt. Dazu zählen etwa Telefonkosten, Porto, Kopien, E-Mail-Verkehr oder kurze Wege zur Werkstatt, zum Sachverständigen oder zur Zulassungsstelle. Der Sinn der Pauschale liegt darin, dass solche Kleinstbeträge im Alltag kaum lückenlos belegt werden können und eine Einzelabrechnung unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde.

Welche Kosten deckt die Pauschale konkret ab?

Zu den typischerweise erfassten Positionen zählen:

  • Telefon- und Portokosten im Zusammenhang mit der Schadenregulierung
  • Kopien und Ausdrucke von Unterlagen für Versicherung und Werkstatt
  • Kurze Fahrten, etwa zur Begutachtung oder zur Werkstatt
  • Allgemeiner organisatorischer Aufwand rund um die Unfallabwicklung

Nicht erfasst sind dagegen umfangreichere, eigenständig belegbare Positionen wie Mietwagenkosten oder Verbringungskosten. Diese werden in der Schadensaufstellung als eigene Positionen neben der Unkostenpauschale geführt.

Wie hoch ist die Unkostenpauschale üblicherweise?

In der gerichtlichen Praxis hat sich seit Jahrzehnten ein Betrag von 25 Euro als Richtwert etabliert. Je nach Oberlandesgerichtsbezirk werden in der Regulierungspraxis auch Beträge zwischen 25 und 30 Euro angesetzt, ohne dass es dafür eines Einzelnachweises bedarf. Diese Bandbreite wird von der Rechtsprechung regelmäßig bestätigt: So hat etwa ein Oberlandesgericht in einer Entscheidung aus dem Jahr 2021 festgehalten, dass eine Pauschale von 25 Euro trotz Digitalisierung und Telefon-Flatrates weiterhin angemessen ist. Bei besonders aufwendigen Schadensfällen, etwa umfangreichen Regulierungen mit vielen Beteiligten, wird in Einzelfällen auch von höheren Beträgen im Bereich von 50 bis 75 Euro berichtet – dies bleibt jedoch die Ausnahme und ist stets vom konkreten Einzelfall abhängig. Die regionalen Unterschiede zwischen den Gerichtsbezirken bewegen sich insgesamt in einem überschaubaren Rahmen.

Höhere Aufwendungen: Wann eine Einzelabrechnung sinnvoll ist

Die Pauschale deckt nur den durchschnittlichen, kaum bezifferbaren Kleinaufwand ab. Wer im Einzelfall deutlich höhere tatsächliche Kosten hatte – etwa durch zahlreiche Fahrten über größere Strecken oder umfangreichen Schriftverkehr mit mehreren Beteiligten –, sollte diese Aufwendungen gesondert dokumentieren. Fahrtenbücher, Quittungen und eine chronologische Auflistung der Kontakte helfen dabei, solche Mehrkosten nachvollziehbar in die Schadensaufstellung einzuordnen, statt sie unter der Pauschale zu subsumieren.

Abgrenzung zu anderen Positionen in der Schadensaufstellung

Die Unkostenpauschale ist nur eine von mehreren Nebenpositionen, die bei der Regulierung eines Unfallschadens eine Rolle spielen. Größere und eigenständig zu beziffernde Posten wie Mietwagenkosten oder Verbringungskosten werden getrennt und mit eigenen Nachweisen abgerechnet. Wie ein Unfallgutachten im Ablauf grundsätzlich aufgebaut ist und welche Kostenpositionen es dokumentiert, wird in einem eigenen Beitrag im Detail erläutert. Die saubere Trennung der einzelnen Positionen erleichtert eine nachvollziehbare Prüfung durch die Versicherung.

Warum eine vollständige Schadensaufstellung wichtig ist

Aus gutachterlicher Sicht gehört die Unkostenpauschale zu den Positionen, die in einer vollständigen Schadensaufstellung nicht fehlen sollten. Ein sorgfältig erstelltes Gutachten erfasst neben den technischen Reparaturkosten auch die üblichen Nebenpositionen, damit die gesamte Aufstellung stimmig und für alle Beteiligten nachvollziehbar bleibt. Das reduziert Rückfragen im Regulierungsprozess und schafft von Anfang an eine klare Grundlage für die weitere Bearbeitung.

Häufige Fragen

Was ist eine Unkostenpauschale nach einem Verkehrsunfall?

Die Unkostenpauschale ist ein pauschaler Betrag, der kleinere unfallbedingte Aufwendungen wie Telefonate, Porto, Kopien und kurze Fahrten abgilt. Geschädigte müssen für diese Position keine Einzelbelege vorlegen. Die Pauschale wird zusätzlich zu den eigentlichen Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten in der Schadensaufstellung berücksichtigt.

Wie hoch fällt die Unkostenpauschale üblicherweise aus?

In der gerichtlichen Praxis liegt die Pauschale meist zwischen 25 und 30 Euro, wobei 25 Euro seit Jahren als Richtwert gilt. Je nach Gerichtsbezirk sind auch Beträge bis 40 Euro üblich. Bei besonders aufwendigen Schadensfällen kann im Einzelfall ein höherer Betrag angemessen sein.

Muss ich Belege für die Unkostenpauschale einreichen?

Nein, für die Pauschale selbst sind keine Einzelnachweise notwendig, da sie typische Kleinaufwendungen pauschal abdeckt. Wer jedoch höhere tatsächliche Kosten hatte, etwa für zahlreiche Fahrten oder umfangreichen Schriftverkehr, kann diese Ausgaben einzeln mit Quittungen oder Fahrtenbüchern dokumentieren, damit sie in der Schadensaufstellung zusätzlich berücksichtigt werden.

Gilt die Unkostenpauschale für jeden Unfall gleich?

Die Pauschale wird unabhängig von der Schadenshöhe angesetzt und ist nicht an ein bestimmtes Bundesland gebunden, auch wenn die genaue Höhe zwischen den Gerichtsbezirken leicht variiert. Bei einem Bagatellschaden ebenso wie bei einem Totalschaden wird sie regelmäßig als eigene Position in der Schadensaufstellung geführt.

Wird die Unkostenpauschale vom Kfz-Sachverständigen berücksichtigt?

Ja, ein vollständiges Schadensgutachten erfasst neben den Reparaturkosten auch Nebenpositionen wie die Unkostenpauschale, damit die gesamte Schadensaufstellung gegenüber der Versicherung vollständig, nachvollziehbar und gut dokumentiert bleibt. So wird vermieden, dass einzelne kleinere Positionen im Regulierungsprozess schlicht übersehen oder vergessen werden.

Haftungsausschluss: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen lediglich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine professionelle Beratung.